Die Beschäftigten im Baugewerbe sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen wurde am 1. Juli 1998 die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung – BaustellV) in Deutschland erlassen.
Wir beraten Sie gerne, welche Verpflichtungen für die Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens im Hinblick auf die Baustellenverordnung bestehen.
Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan), der die sicherheitstechnischen Maßnahmen für die Durchführung der Arbeiten unter Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen enthält
Überprüfung der Umsetzung des SiGe-Plans und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in den Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
Organisation der Zusammenarbeit der Unternehmen
Koordination der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
Sicherheitsbegehungen der Baustelle in angemessenen Zeitabständen